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Zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften erklärt Bettina Herlitzius, wohnungspolitische Sprecherin:
Mit dem von den Koalitionsfraktionen verabschiedeten Gesetzentwurf wird die TreuHandStelle GmbH (THS) aus dem Treuhandverhältnis und dem Regelungsbereich des Bundesgesetzes über Bergmannssiedlungen entlassen.
Neben der Einbringung eines Anteils von 85 Prozent des Stammkapitals, hat der Bund die THS jahrzehntelang über Kohlepfennig und Wohnungsbausubventionen unterstützt.
Nach 20 Jahren Uneinigkeit über Eigentumsverhältnisse und Unternehmenswert mit sich widersprechenden Gutachten konnten sich Bundesregierung, RAG und IG Bergbau, Chemie, Energie gerade passend zum Börsengang der RAG/Evonic über einen Vergleich einigen, bei dem der Bund 450 Millionen Euro, ein Drittel des Unternehmenswerts, erhält. Legt man diesen Betrag auf die Wohnungen der THS um, kommt man zu dem Ergebnis, dass der Bund je Wohnung nur 5770 Euro erhält. Ein absoluter Schnäppchenpreis. So bekommt die Evonik vor ihrem Börsengang Bundeskapital in enormer Höhe geschenkt.
Zudem wird die THS mit dem Börsengang der RAG unter Renditedruck geraten. Es ist zu erwarten, dass Mieten erhöht, weniger Investitionen getätigt und Wohnungen in guten Lagen verkauft werden müssen.
Mit dem Verkauf der Wohnungen aus Bundeshand geht ein wesentliches Steuerungselement der Stadtentwicklung verloren. Die bisherige Initiative der THS in benachteiligten Stadtteilen mit dem Ziel eines Strukturwandels ist von unschätzbarem Wert und ist nur ohne Renditeerwartungen zu erfüllen.