Wohnungspolitik: Null Punkte für den Wohngeldgesetzentwurf der Bundesregierung
Zur heutigen Anhörung des Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Novelle des Wohngeldrechts erklären Bettina Herlitzius, wohnungspolitische Sprecherin, und Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher:
Alle Sachverständigen waren sich einig: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wohngeld verschlechtert die Situation einkommensschwacher Haushalte.
Stark gestiegene Heiz- und Warmwasserkosten sowie generelle Mietpreissteigerungen haben seit der letzten Anpassung des Wohngeldes im Jahr 2001 zu einer überproportionalen Benachteiligung der Wohngeldempfänger geführt. Das Wohngeld hat so seine Entlastungswirkung eingebüßt und seine Rolle als wohnungspolitisches Instrument für einkommensschwache Haushalte verloren. Immer mehr potenzielle Wohngeldempfängerinnen und Empfänger werden Hartz IV–Empfängerinnen und Empfänger. Dadurch werden einseitig die Kommunen mit den Kosten der Unterkunft belastet.
Auch der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht keine materielle Verbesserung vor.
Die Sachverständigen kamen zu dem Schluss: Wohngeld sowie Einkommensgrenzen und Miethöchstbeträge müssen angehoben werden. Zusätzlich müssen auch beim Wohngeld die Heizkosten in die Berechnung einbezogen werden. Nur so kann das Wohngeld als der Gesetzgebung nach SGB II vorgelagertes System wieder gestärkt werden.
Wir begrüßen dieses Ergebnis der Anhörung ausdrücklich. Jetzt ist die große Koalition gefragt und muss einen neuen Gesetzentwurf nachlegen.
2007-12-12T00:00:00Wohnungspolitik: Null Punkte für den Wohngeldgesetzentwurf der BundesregierungfalseZur heutigen Anhörung des Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Novelle des Wohngeldrechts erklären Bettina Herlitzius, wohnungspolitische Sprecherin, und Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher:
Alle Sachverständigen waren sich einig: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wohngeld verschlechtert die Situation einkommensschwacher Haushalte.
Stark gestiegene Heiz- und Warmwasserkosten sowie generelle Mietpreissteigerungen haben seit der letzten Anpassung des Wohngeldes im Jahr 2001 zu einer überproportionalen Benachteiligung der Wohngeldempfänger geführt. Das Wohngeld hat so seine Entlastungswirkung eingebüßt und seine Rolle als wohnungspolitisches Instrument für einkommensschwache Haushalte verloren. Immer mehr potenzielle Wohngeldempfängerinnen und Empfänger werden Hartz IV–Empfängerinnen und Empfänger. Dadurch werden einseitig die Kommunen mit den Kosten der Unterkunft belastet.
Auch der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht keine materielle Verbesserung vor.
Die Sachverständigen kamen zu dem Schluss: Wohngeld sowie Einkommensgrenzen und Miethöchstbeträge müssen angehoben werden. Zusätzlich müssen auch beim Wohngeld die Heizkosten in die Berechnung einbezogen werden. Nur so kann das Wohngeld als der Gesetzgebung nach SGB II vorgelagertes System wieder gestärkt werden.
Wir begrüßen dieses Ergebnis der Anhörung ausdrücklich. Jetzt ist die große Koalition gefragt und muss einen neuen Gesetzentwurf nachlegen.