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Am 14. Mai 2009 wurde im Bundestag die Änderung des Conterganstiftungsgesetzes mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Linken verabschiedet. Damit sollten die von Betroffenen seit langem geforderte und überfällige Nachbesserungen erfolgen. Der von der großen Koalition eingebrachte Gesetzentwurf bleibt jedoch weit hinter den Forderungen zurück und ist mehr als enttäuschend.
Bettina Herlitzius, grüne Bundestagsabgeordnete aus dem Kreis Aachen stimmte als einzige Bundestagsabgeordnete gegen den Gesetzentwurf. Sie erklärt hierzu:
"50 Jahre ist es her, dass die ersten Kinder mit Missbildungen geboren wurden. Fast zwei Jahre diskutierten die FachpolitikerInnen der Regierungskoalition. Auch mit diesem Gesetzentwurf gibt es noch immer keine befriedigende Lösung für die Opfer.
Der Grund für die Enthaltung der GRÜNEN und speziell meine persönliche Entscheidung für eine Ablehnung, waren u. a. die vorgesehene Dynamisierung der Renten. Was im System der Gesetzlichen Rentenversicherung durchaus sinnvoll ist, nämlich die Einrechnung des demografischen Nachhaltigkeits- und Riesterfaktors hat jedoch nichts mit einer Entschädigungszahlung für entstandenen Schaden zu tun. Den gewählten Begriff "Conterganrente", der auch von Seiten der Betroffenen kritisiert wird, halte ich daher für irreführend.
Auch bei der Streichung der Ausschlussfrist bleibt die Koalition leider halbherzig. Personen, bei denen erst spät eine Conterganschädigung diagnostiziert wurde, können zwar nun einen Antrag auf Entschädigung stellen, erhalten diese jedoch nur für den Zeitraum nach Antragstellung und nicht rückwirkend zumindest für bisherige Diagnose-, Behandlungs- und Folgekosten."
Die Firma Grünenthal hat ihren Sitz in Stolberg in meinem Wahlkreis und ist nach wie vor noch in Familienbesitz.