Bettina Herlitzius, MdB

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1. August 2009

Realitätsfremde CDU-Familienpoltik

Zu den jüngsten Äußerungen des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft und Kindern in sogenannten Regenbogenfamilien erklärte Bettina Herlitzius, Mitglied der bündnisgrünen Bundestagsfraktion:

Es mag die "fest Überzeugung" des Herrn Bosbach sein, dass Kinder am besten in einer Beziehung von Mann und Frau aufwachsen würden. Er irrt jedoch, wenn er sagt, dass es keinen Grund gäbe, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft der traditionellen Ehe gleichzusetzen.

Gerade bei diesem, zugegebenermaßen weltanschaulich besetztem Thema, sollte man sich auf Fakten stützen und nicht auf überkommene Vorurteile aus der Steinzeit. Der Überzeugungstäter Bosbach ignoriert jedoch in gewohnt ideologisch-konservativer Sturheit wissenschaftliche Fakten und empirische Tatsachen.

Die kürzlich vom Bundesministerium der Justiz veröffentlichten Ergebnisse einer Studie zur Entwicklung von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften belegen, dass in erster Linie die "Qualität der innerfamiliären Beziehungen" eine Rolle spielt. Die "Struktur der Familie" ist dabei zweitrangig. Entscheidend ist nicht das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Eltern, sondern deren gute Beziehung zu ihrem Kind. Als positiver Einfluss des Aufwachsens in Regenbogenfamilien wird in der Studie insbesondere die Entwicklung von mehr Toleranz und Offenheit genannt.

Die als äußerst repräsentativ bezeichneten Studienergebnisse belegen, wie realitätsfremd und veraltet das Familienbild der Union ist. Nur noch ein Drittel der Bevölkerung lebt in der klassischen Lebensgemeinschaft. Mindestens 6600 Kinder in Deutschland wachsen in Regenbogenfamilien auf.

Leider wurde die Studie erst jetzt vom sozialdemokratisch geführten Ministerium veröffentlicht, nachdem sowohl CDU/CSU als auch SPD unseren Gesetzentwurf zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des Adoptionsrechts abgelehnt haben. Bedauerlicherweise hat die Veröffentlichungspolitik des Bundesjustizministeriums verhindert, dass die Abgeordneten in Kenntnis der bereits seit längerer Zeit fertig gestellten, jedoch zurückgehaltenen Studie, abstimmen konnten. Das Ergebnis wäre möglicherweise ein anderes gewesen.

Der Gesetzgeber muss endlich der familiären Lebenswirklichkeit Rechnung tragen, und den in Regenbogenfamilien aufwachsenden Kindern gleiche rechtliche Absicherung geben wie den anderen Kindern. Unabhängig von ihrer sexuellen Identität sollten Eltern, die bereits volle rechtliche Verantwortung übernehmen, endlich auch gleiche Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind wahrnehmen dürfen.

Herr Bosbach selbst sollte damit aufhören ein auf Vorurteilen und konservativer Ideologie beruhendes Familienbild zu propagieren und damit Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu diskriminieren.

 

Zusätzliche Information

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