 |
"Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden."
Im Grundgesetz sucht man diese Regel bislang vergebens. Im Gleichheitsartikel, der Benachteiligungsverbote wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, der Herkunft oder Abstammung enthält, haben Lesben, Schwule und Transgender bis heute keinen Platz.
Interview mit Bettina Herlitzius im DLF, 27.06.2009: Schwule auf die Straße - 40 Jahre Christopher Street Day zum Beitrag
|