Bettina Herlitzius, MdB

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Seitenkopf07Logo der Bundestagsfraktion

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Lesbenpolitik 
  3.  Artikel

27. August 2009

Bundesverfassungsgericht bestätigt Adoptionsrecht für Lesben und Schwule

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Amtsgerichts Schweinfurt zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Stiefkindadoption für Eingetragene Lebenspartner zurückgewiesen. Damit gilt: Kein Vorrang für leibliche Elternschaft. Bettina Herlitzius begrüßt dieses eindeutige Signal gerade auch im Rahmen der aktuellen Debatten um das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule.

In dem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Eltern ist also kein Verstoß gegen das Grundgesetz zu sehen. Die in Artikel 6 GG geschützte Elternstellung zu einem Kind wird nicht allein durch die Abstammung, sondern auch aufgrund der sozial-familiären Verantwortungsgemeinschaft vermittelt. Soziale und leibliche Elternschaften sind gleichberechtigt zu betrachten, das hat das Gericht auch in anderen Entscheidungen wiederholt betont.

Das Gericht hat die Richtervorlage zum Anlass genommen, zu verdeutlichen, dass die ständige Rechtsprechung zur Rechtsstellung von nicht-leiblichen Eltern selbstverständlich auch für homosexuelle Eltern gilt. Zudem verweist es darauf, dass die Interpretation von Artikel 6 GG durch das sich wandelnden Familienverständnis bestimmt werde. Die Entscheidung stellt klar:

Der Schutz von Artikel 6 gilt selbstverständlich auch für die soziale Elternschaft von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.

Zusätzliche Information