

Zur Ankündigung der Bundesregierung, Rechtsicherheit für Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten zu schaffen und nächstes Jahr das Gesetzgesetzgebungsverfahren für eine Bauplanungsrechtsnovelle einzuleiten (Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion, Drs. 17/1194), erklärt Bettina Herlitzius MdB, Sprecherin für Stadtentwicklung:
Es ist traurig, dass sich die Bundesregierung erst 2011 in der Lage sieht, dass Gesetzgebungsverfahren für eine Bauplanungsrechtsnovelle auf den Weg zu bringen. Schließlich hatte der Bundestag dazu bereits 2009 eine entsprechende Entscheidung gefällt.
Dennoch begrüßen wir ausdrücklich, dass damit endlich Rechtsicherheit für Kindertagesstätten – und damit Planungssicherheit für Eltern und ihre Kinder - in reinen Wohngebieten geschaffen werden soll. Allerdings gibt es keinen fachlichen Grund, die nötigen Änderungen im Bauplanungsrecht nicht schon dieses Jahr vorzunehmen. Denn Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft! Spielen macht schließlich nicht "nur" Spaß, sondern ist auch wichtig für die Entwicklung. Dabei können und dürfen Kinder durchaus laut werden.
Deshalb werden Bündnis 90/Die Grünen der Bundesregierung und insbesondere Herrn Ramsauer genau auf die Finger sehen und fordern ein Vorziehen der Rechtsnovelle auf 2010. Weitere Verzögerungen bei diesem wichtigem Thema dürfen wir uns nicht leisten. Denn erfolgreiche Klagen gegen Kindertagesstätten passen nicht zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft. Eine Änderung im Bauplanungsrecht kann zwar Klagen verhindern, die gesellschaftliche Akzeptanz von Kinderlärm ist damit aber noch lange nicht erreicht!