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Zur Verabschiedung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) im Bundeskabinett und zu den Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen zur ImmoWertV, erklärt BettinaHerlitzius MdB, Sprecherin für Stadtentwicklung:
Die am vergangenen Mittwoch mit überraschend großer Eile im Kabinett verabschiedete Immobilienwertverordnung zeigt: Gartengrün ist für Schwarz-Gelb zwar schmückendes, im Kern aber unnützes Beiwerk, das deshalb bei der Novelle der ImmoWertV wie Unkraut aus der Wertermittlung gerupft wurde. Auch wenn die Bundesregierung das verneint, hat dies erhebliche negative Folgen vor allem für diejenigen Hauseigner, deren Immobilie bei einer Zwangsversteigerung oder durch Enteignung veräußert wird, ein für Schwarz-Gelb offenbar unwesentliches soziales Detail.
Bündnis 90/Die Grünen kritisieren, dass aus der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung auf Grundstücken befindliches Grün nicht mehr in die Bewertung einfließt. Alte Bäume, grüne Gartenanlagen, die dem Wohl der Immobilienbewohner und –nutzer sowie dem Stadtklima, Flora und Fauna dienen, bleiben bei der Wertermittlung künftig außen vor.
Die zur Verabschiedung heraus gegebene Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung lässt unerwähnt, dass es bereits massive ökologische und soziale Kritik an der neuen Verordnung gibt, obwohl diese dem Ministerium bereits bekannt ist. Sachverständige und Verbände der grünen Branche brachten diese Entwertung städtischen Grüns ans Tageslicht und protestieren seit Wochen. Aufgrund ihres Protestes an der fehlenden Bewertung des Immobiliengrüns wurden sie vom verantwortlichen Bauministerium zur Sachverständigenkommission geladen – für den 12. April, gut zwei Wochen nach ihrer Verabschiedung im Kabinett – eine reine Augenwischerei.
Die Verordnung muss noch im Bundesrat verabschiedet werden. Wir fordern den Bundesrat auf, die Verordnung zu stoppen und sich dafür einzusetzen, dass Immobiliengrün einfach und transparent wie bisher auch künftig in die Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken einfließt.
Zum Hintergrund: Die Immobilienwertermittlungsverordnung legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Die ImmoWertV löst die derzeit geltende Verordnung aus dem Jahr 1988 ab.
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen der Abgeordneten Bettina Herlitzius zur ImmoWertV